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Gesundheitspolitik 2020Unser Gesundheitswesen braucht eine nachhaltige Politik, die auch langfristig Allen den Zugang zu einer guten, bezahlbaren und bürgernahen Gesundheitsversorgung ermöglicht. Dieses Ziel ist heute in Gefahr, denn...
Die wichtigsten Gründe für den laufenden Kostenanstieg liegen in den Fehlanreizen des Versicherungssystems, einem zu umfassenden Leistungskatalog, der Einführung und Diffusion medizinisch-technischer Innovationen sowie im Kantönligeist der Spitalplanung und -finanzierung. Massgeblich für die Situation ist letztlich nicht nur, dass Ärzteschaft und Spitaldirektoren ihre Einkommens- und Auslastungsziele erfolgreich verfolgen, sondern auch die verhängnisvolle Spirale aus steigenden Prämien und Ansprüchen der Versicherten. Verschärfend wirkt zudem die demographische Alterung sowie epidemologische Veränderungen, wie Aids, Diabetes u.a. Der Ansatz zur Lösung dieser Probleme kann nur in einer neuen Gesundheitspolitik liegen, die bis zum Jahre 2020 einen Systemwechsel herbeiführt: «Nachhaltigkeit, Qualität und Bürgernähe lassen sich am besten durch zwei Ingredienzen erreichen, die uns Schweizern wohl vertraut, heute aber im Gesundheitsbereich kaum verbreitet sind: Markt und Demokratie». (zit. Slembeck/Brügger 2006). Leitidee ist dabei jenes Prinzip, wonach eine optimale Versorgung mit kollektiven Leistungen nur dann gewährleistet ist, wenn der gleiche Personenkreis, der die Leistungen nutzt, diese auch finanziert sowie über deren Umfang und Qualität entscheidet. Weder Über- noch Unterversorgung resultiert nur, wenn: Nutzer = Entscheider = Zahler. Die Gesundheitspolitik 2020 stellt deshalb die Gesundheitsgemeinde ins Zentrum. Diese kennzeichnet sich durch folgende Merkmale:
Voraussetzung für Effizienz, Qualität und Bürgernähe der Leistungen der Gesundheitsgemeinde ist, dass sie in demokratischer Selbstbestimmung eigene Verträge mit den Leistungserbringern und Versicherern abschliessen kann. Deshalb besteht 2020 Vertragsfreiheit zwischen Gemeinden, Versicherern und Leistungserbringern. Alle medizinischen und pflegerischen Institutionen sind deshalb zunächst privatrechtlich organisiert. Falls sie dies wollen, können die Gesundheitsgemeinden aber selbst solche Institutionen auf eigene Rechnung betreiben. Sie machen die medizinische Grundversorgung nämlich verfügbar, indem...
Zudem entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst, welche zusätzlichen Gesundheitsleistungen eingekauft bzw. selbst erstellt werden sollen und wie diese zu finanzieren sind. - Ob z.B. ein neuer Computertomograph angeschafft wird, oder ob das Geld nicht besser für die Spitex oder zusätzliche Gemeindeschwestern auszugeben ist, entscheidet letztlich die Bürgerschaft - denn sie muss diese Leistungen auch über Prämien oder Steuern finanzieren. Die Höhe der erforderlichen Beiträge hängt natürlich vom Umfang der angebotenen Leistungen und deren Qualität ab. Bei Gemeinden, welche die gesamtschweizerisch definierte Mindestversorgung für alle Bürger/innen nicht aus eigenen Mitteln zu finanzieren vermögen, ist ein Finanzausgleich möglich. Durch den garantierten Zugang und die kollektive Finanzierung wird das Sozialziel im Gesundheitsbereich nach wie vor gewährleistet. Die Grösse einer Gesundheitsgemeinde ergibt sich aufgrund räumlicher, sozialer und kultureller Faktoren durch die zu erfüllende Aufgabe. Sie ist damit flexibel, den Bedürfnissen anpassbar und wird nicht zentral gesteuert. Gemeinden können fusionieren oder sich auftrennen. Gesundheitsgemeinden als «Versorgungsräume» dürfen nicht zu klein sein, damit sie ihre Aufgabe effizient erfüllen können und damit ein Risikoausgleich innerhalb der Bürgerschaft möglich ist. Zum Vergleich: sog. «primary care trust» in Grossbritannien umfassen durchschnittlich ca. 100000 Personen. Für die Schweiz könnten sich ca. 70 bis 100 Gemeinden ergeben. Zusammenfassend hat die Gesundheitsgemeinde eine Reihe von Vorteilen und setzt bei den Problemen des heutigen Systems an. Die Vorteile sind insbesondere:
© by T. Slembeck / Health College 2006
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